24.02.2026
Umsetzung der Barrierefreiheit von Internetseiten
Bestimmte öffentliche Stellen in Deutschland sind gesetzlich zur Barrierefreiheit ihrer Internetseiten verpflichtet, basierend auf dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Diese müssen Webseiten und mobile Anwendungen nach den WCAG-Standards gestalten. Das beinhaltet zum Beispiel, anpassbare Schriftgrößen, Kontraste, leichte Sprache und barrierefreie Dokumente.
Die Teichland Stiftung entspricht den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).